ANMELDUNG:
Die Anmeldung, welche vollständig ausgefüllt werden muss, ist für den Aussteller ein verbindlicher Auftrag. Die Standmiete wird aufgrund freier Vereinbarung festgesetzt. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Bezahlung. Sofern der Aussteller die Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert, kann der Auflösung des Auftrages zugestimmt werden. Über die Zulassung zur Ausstellung und die Annahme der Anmeldung, die einer schriftlichen Bestätigung bedarf, entscheidet der Veranstalter. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Einzahlung in der Höhe, wie in der Anmeldung vorgeschrieben, ist sofort bei Rechnungserhalt fällig.
NICHTABHALTUNG:
Umstände, die eine planmäßige Abhaltung unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter die Veranstaltung abzusagen, wobei Schadenersatzansprüche der Aussteller ausgeschlossen sind.
STANDBAU:
Der Aufbau der Stände erfolgt ausschließlich an den in der Ausstellerinfo angeführten Zeiten. Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Die Reinigung (besenrein) sowie Entfernung von Verpackungsmaterial des Standes obliegt dem Aussteller während und nach der Veranstaltung. Bei Nichterfüllung dieses Punktes werden mindestens 30,- Euro nachverrechnet.
BETRIEB DER STÄNDE:
Es gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Platz darf vor dem bekannt gegebenen Abbautermin nicht ganz oder teilweise geräumt werden.
FILMEN, FOTOGRAFIEREN:
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Ausstellungsgelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.
PARKPLÄTZE:
Fahrzeuge, Anhänger etc. müssen bis eine halbe Stunde (30 Minuten) vor Veranstaltungsbeginn von dem Ausstellungsgelände entfernt sein. Parken ist nur an den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG:
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden (Bruch, Diebstahl etc.), die Personen oder Güter im Rahmen der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauarbeiten erleiden, einschließlich eventueller Verluste, ausdrücklich ab. Der Aussteller haftet für von ihm verursachte Schäden an Gebäuden, Inventar und technischen Einrichtungen.
Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften. Dem Veranstalter steht in allen Räumen bzw. im Gelände des Marktes das Hausrecht zu. Seinen Anordnungen und denen der bevollmächtigten Organe ist unverzüglich Folge zu leisten.